Mit dem Prämiengut­schein über­nimmt die Bundesregierung einen Teil der Kosten für eine fremdsprachliche Weiterbildung, um Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern.

Voraussetzungen

    • – Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein (Angestellte/r, selbstständig Tätige/r oder Mitarbeiter*in in Elternzeit) oder Rentner*in bzw. Pensionär*in
    • – Ihr zu verteuerrndes Jahreseinkommen darf maximal 20.000 € (bei einer Zusammenveranlagung, maximal 40.000 €) betragen.
    • – Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:
    • – Angestellte
    • – Selbstständige
    • – geringfügig Beschäftigte
    • – freigestellte Beschäftigte
    • – Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
    • – Aufstocker (ergänzende ALG II-Leistungen zum Erwerbseinkommen)
    • – Beschäftigte des Bundes und dessen unterstellte Behörden
    • – Berufsrückkehrer/innen

Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des sog. Prämiengutscheins ist außerdem ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle (hat vor Kursbeginn zu erfolgen), um Ihre Kompetenzen, Ihre Weiterbildungsziele und die Anforderungen für die Weiterbildung zu erörtern.

Besuchen Sie den folgenden Link, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden: Link >>

Bildungsprämie Broschüre hier herunterladen >>

Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen rund um die Bildungsprämie:

    • – Welche Weiterbildung möchten Sie absolvieren?
    • – Was ist die Zielsetzung des Kurses/Lehrgangs?
    • – Haben Sie bereits einen Anbieter gefunden?

Die Beratungsstelle ermittelt, ob alle Kriterien erfüllt sind, nennt Ihnen mindestens drei Weiterbildungsanbieter und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.

Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen, Zertifikate und weitere Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden.

50% der Weiterbildungskosten (max. 500 €).

Es kann ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr ausgestellt werde.

Wenn im Gespräch mit der Beratungsstelle festgestellt wird, dass alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen der Prämiengutschein ausgestellt, auf welchem das Weiterbildungsziel und unsere Einrichtung als geeigneter Weiterbildungsanbieter vermerkt sind.
Kommen Sie anschließend einfach bei uns vorbei.

Nachdem wir einen kostenlosen Einstufungstest vorgenommen haben, um Ihr Sprachniveau zu bewerten, werden wir Ihnen einen geeigneten Sprachkurs anbieten, mit dem Sie das Weiterbildungsziel erreichen können, welches auf Ihrem Prämiengutschein aufgeführt ist.

Nach der Buchung des Kurses wird die Weiterbildungsprämie mit der Kursgebühr verrechnet. Sie müssen dann lediglich die reduzierte Restgebühr zahlen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800–26 23 000, per E-Mail an bildungspraemie@dlr.de oder unter www.bildungspraemie.info

Weitere Einrichtungen, an die Sie sich wenden können:

Dortmunder Weiterbildungsforum e.V.
Kleppingstrasse 37 (Berswordthalle), 44135 Dortmund
www.dwf-do.de

Handwerkskammer Dortmund (Bildungszentrum)
Ardeystr. 93, 44139 Dortmund
www.hwk-do.de

VHS Dortmund
Hansastraße 2–4, 44147 Dortmund
www.vhs.dortmund.de